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EmpCo-Richtlinie 2026: Ist Ihre Werbung dann noch erlaubt?

Ab 27. September 2026 verbietet die EmpCo (EU 2024/825) pauschale Umweltaussagen und „klimaneutral“-Claims auf Offsetting-Basis. Der kostenlose Selbsttest zeigt Ihnen in 5 Minuten Ihre größten Risiken, und wie Sie sie beheben.

(tl;dr) – Das Wichtigste in 30 Sekunden

Greenwashing wird ab Herbst 2026 zum echten Rechtsrisiko, und saubere Kommunikation zu Ihrem Vorsprung.
Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) macht pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis unzulässig.

  • Ab wann: 27. September 2026, EU-weit, ohne Übergangsfrist
  • Verboten: „klimaneutral“ auf Offsetting-Basis · pauschale Claims wie „nachhaltig“/„umweltfreundlich“ ohne Beleg · ungeprüfte Siegel
  • Für wen: jedes Unternehmen, das an Endkund:innen wirbt, vom EPU bis 400+ Mitarbeitende
  • Wenn nicht: Abmahnung, Unterlassung, Bußgeld bis zu 4 % Jahresumsatz

Ihr nächster Schritt:

  1. Kostenloser 5-Minuten-Test (gleich hier auf der Seite), sehen Sie Ihre Risiken.
  2. EmpCo-Schulung bei mir buchen, 4 Stunden, Hands-on, danach kommunizieren Sie sicher. → [Erstgespräch vereinbaren]

Ab 27. September 2026 ändern sich die Spielregeln für grüne Kommunikation und Werbung.

„Klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, was bisher gut klang, kann ab Herbst 2026 zur Abmahnfalle werden.
Die EmpCo-Richtlinie verschärft EU-weit, womit Unternehmen werben dürfen.

Die gute Nachricht: Wer seine Aussagen konkret und belegbar formuliert, hebt sich klar vom Mitbewerb ab.

Machen Sie den kostenlosen Schnellcheck, in 5 Minuten wissen Sie, wo Sie stehen.

EmpCo-Schulung: rechtssicher kommunizieren, ohne Folienschlacht

In vier kompakten Stunden machen wir Ihre Nachhaltigkeitskommunikation fit für die EmpCo, direkt bei Ihnen im Haus und zugeschnitten auf Ihre Branche.
Statt PowerPoint-Marathon arbeiten wir an echten Beispielen aus Ihrem Unternehmen: Wir nehmen Ihre Claims, Website- und Verpackungstexte unter die Lupe, erkennen Risiko-Formulierungen und entwickeln gemeinsam belegbare Alternativen.
Sie gehen mit konkreten Best Practices und einer klaren Checkliste heraus, kein Theoriewissen, sondern Handwerkszeug, das sofort wirkt.

Dauer: 4 Stunden, viel Hands-on, kaum Präsentation
Für wen: alle Branchen, vom EPU bis zum KMU mit 400 Mitarbeitenden
Format: Inhouse, bei Ihnen vor Ort
Investition: ab EUR 999,– zzgl. Spesen und MwSt.

Jetzt unverbindliches Erstgespräch vereinbaren.
wimmer@herzbluat.at
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Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“, EU 2024/825) ist das aktuell schärfste EU-Instrument gegen Greenwashing.
Sie ändert die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechte-Richtlinie und legt fest, welche Umweltaussagen Unternehmen gegenüber Verbraucher:innen noch treffen dürfen.

Ab wann gilt die EmpCo-Richtlinie?

Sie ist im März 2024 in Kraft getreten und ab 27. September 2026 EU-weit anzuwenden, ohne Übergangs- oder Abverkaufsfrist.
Auch bereits am Markt befindliche Verpackungen und Kampagnen müssen ab diesem Tag konform sein.

Was ist ab 2026 in der Werbung verboten?

Vier Dinge vor allem:
– pauschale Umweltaussagen wie „nachhaltig“, „grün“ oder „umweltfreundlich“ ohne nachgewiesene hervorragende Umweltleistung;
– „klimaneutral“-Claims, die nur auf CO₂-Kompensation beruhen;
– Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung;
– und „Cherry-Picking“, Aussagen über das ganze Produkt, wenn nur ein Teil (z. B. die Verpackung) gemeint ist.

Ist „klimaneutral" noch erlaubt?

Auf Produktebene nicht mehr, wenn die Aussage allein auf Kompensation (Offsetting) außerhalb der Wertschöpfungskette beruht.
Erlaubt bleiben Aussagen auf Basis tatsächlicher Reduktionen sowie belegte Aussagen zur Klimastrategie auf Unternehmensebene.
Zukunftsversprechen wie „klimaneutral bis 2030″ brauchen einen konkreten, öffentlich überprüfbaren Plan mit Zwischenzielen.

Gilt die EmpCo auch für EPU und kleine Unternehmen?

Ja. Anders als die vorerst gestoppte Green Claims Directive kennt die EmpCo keine Ausnahme für Kleinst- oder Kleinunternehmen.
Wer in der EU mit Umweltvorteilen wirbt, ist betroffen, unabhängig von der Größe.
Gerade für EPU und KMU ohne eigene Rechtsabteilung zahlt es sich aus, die eigenen Aussagen früh zu prüfen.

Was ist mit der Green Claims Directive passiert?

Die EU-Kommission hat im Juni 2025 angekündigt, diesen ergänzenden Vorschlag zurückzuziehen; das Verfahren ruht seither.
Wichtig: Das ändert nichts an der EmpCo, sie gilt unabhängig davon ab 27. September 2026 und ist damit das maßgebliche Regelwerk.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Je nach nationaler Umsetzung drohen Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Geldbußen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes, dazu Reputationsschäden, sobald Greenwashing-Vorwürfe öffentlich werden.
Österreichische Gerichte legen bei Umweltaussagen schon heute einen strengen Maßstab an.

Wie wird die EmpCo in Österreich umgesetzt?

Vor allem über eine Novelle des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und ein Verbraucherrechts-Änderungsgesetz.
Selbst wenn sich die nationale Umsetzung verzögert, müssen Gerichte das geltende Recht ab 27. September 2026 richtlinienkonform auslegen, verlassen Sie sich also nicht auf eine „Schonfrist“.

Wie mache ich mein Unternehmen EmpCo-fit?

In drei Schritten: bestehende Aussagen erfassen (Website, Verpackung, Social Media, Angebote), Risiko-Formulierungen erkennen und durch konkrete, belegbare Aussagen ersetzen.
Genau das machen wir gemeinsam in meiner Inhouse-Schulung, Hands-on an Ihren echten Texten statt an Theorie.
Am Ende haben Sie eine Checkliste und sichere Formulierungen für Ihr ganzes Team.

Was kostet eine EmpCo-Schulung, und wie läuft sie ab?

Die Inhouse-Schulung dauert 4 Stunden, findet bei Ihnen vor Ort statt und ist ab EUR 999,– (zzgl. Spesen und MwSt.) buchbar , für alle Branchen, vom EPU bis zum KMU mit 400 Mitarbeitenden.
Viel Praxis, kaum Folien, sofort anwendbar.
Am einfachsten starten wir mit einem unverbindlichen Erstgespräch: wimmer@herzbluat.at or +43 664 81 97 894.

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