HERZBLUAT Unternehmensberatung, Marketingberatung, Nachhaltigkeitsberatung

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Unternehmens­beratung
Marketingberatung
Nachhaltigkeitsberatung

Salzburg, Österreich

Zertifizierung CMC Certified Management ConsultantZertifizierung CMC Certified Management Consultant
Zertifizierung Recognised Practitioner ISO 20700:2017 by ICMCIZertifizierung Recognised Practitioner ISO 20700:2017 by ICMCI
Zertifizierung Certified Sustainability Management ExpertZertifizierung Certified Sustainability Management Expert
Zertifizierung CAAA Certified Austrian Advertising AgencyZertifizierung CAAA Certified Austrian Advertising Agency
Nachhaltige Lehre https://www.nachhaltige-lehre.at/Nachhaltige Lehre https://www.nachhaltige-lehre.at/

(tl;dr) – In 30 Sekunden zusammengefasst:

Die neue EU Richtlinie zu Umweltaussagen setzt dem unregulierten Greenwashing ein endgültiges Ende.
Unternehmen dürfen allgemeine Begriffe wie klimaneutral oder umweltfreundlich künftig nur noch verwenden, wenn diese Aussagen streng wissenschaftlich belegt und von unabhängigen Dritten offiziell verifiziert wurden.
Wer in seiner Werbung weiterhin auf vage Versprechen oder undurchsichtige Kompensationsmodelle setzt, riskiert massive finanzielle Strafen sowie einen irreparablen Imageschaden.
Betriebe sind nun gezwungen, ihre gesamte externe Kommunikation rechtssicher umzugestalten.
Transparenz, nachvollziehbare Fakten und eine ehrliche Darstellung der eigenen Klimaziele werden ab sofort zur absoluten Grundvoraussetzung für erfolgreiches und sicheres Marketing.

Nachhaltigkeit ist längst kein reines Marketinginstrument mehr, sondern eine strategische Kernaufgabe.

Verbraucher:innen sowie B2B-Partner fordern transparente und vor allem rechtssichere Aussagen zur Umweltbilanz von Produkten und Dienstleistungen.

Wer hier nur vorgibt, grün zu sein, riskiert neben einem Reputationsverlust handfeste rechtliche Konsequenzen. Begriffe wie Greenwashing (Täuschung), Green Claims (umweltbezogene Aussagen) und Greenhushing (das Verschweigen echter Erfolge) dominieren die aktuelle Debatte und erfordern von Marketingabteilungen juristisch fundiertes Handeln.

Vom Trend zur Rechtspflicht:

Nachhaltigkeitskommunikation, Marketing und Green Claims

Greenwashing vs. Greenhushing:
Die Risiken falscher oder fehlender Kommunikation

Greenwashing – die Gefahr des falschen grünen Images

Greenwashing beschreibt die bewusste oder unbewusste Täuschung von Stakeholdern durch irreführende, vage oder unbelegte Umweltversprechen.
Begriffe wie „ökologisch“ oder „klimaneutral“ ohne wissenschaftliche Belege verstoßen in Österreich gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Die Folgen: massiver Vertrauensverlust, Abmahnungen und Markenschäden.

Greenhushing – die Angst vor dem nachhaltigen Schweigen

Aus Angst vor diesen rechtlichen Fallen verfallen viele Marken ins Greenhushing (Schweigetaktik).
Sie kommunizieren ihre echten, messbaren Nachhaltigkeitsfortschritte aus Angst vor Kritik gar nicht mehr.
Dieser Verzicht ist ein strategischer Fehler: Greenhushing schwächt die Wettbewerbsposition, da ehrliches ESG-Engagement von der Zielgruppe nicht mehr wahrgenommen und honoriert wird.

Was versteht man unter Green Claims und warum sind sie so wichtig?

Der neue Rechtsrahmen:
EmpCo-Richtlinie und EU Green Claims Directive

Um Greenwashing europaweit zu stoppen, hat die EU einen strengen Rechtsrahmen geschaffen, der direkt in nationales Recht (wie das österreichische UWG) einfließt.
Wichtig ist hier die Unterscheidung zweier Säulen:

1. Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825):
Diese bereits verabschiedete Richtlinie verbietet pauschale, unbegründete Umweltaussagen.
Ein zentraler Punkt: Der Begriff „klimaneutral“, der ausschließlich auf der Kompensation von CO₂-Emissionen durch Zertifikate beruht, wird de facto verboten.
Allgemeine Claims wie „umweltfreundlich“ sind nur bei nachgewiesener exzellenter Umweltleistung (z. B. durch staatliche Umweltzeichen) zulässig.

2. Die Green Claims Directive (GCD):
Dieser Entwurf regelt die detaillierte Nachweispflicht.
Kernpunkte sind die wissenschaftliche Fundierung (z. B. durch Lebenszyklusanalysen) und die geplante Ex-ante-Verifizierung (Vorabprüfung).
Bevor ein Claim öffentlich wird, muss er durch akkreditierte externe Stellen geprüft werden.
Intransparente „Fantasie-Siegel“ sind damit Geschichte.

Chancen ehrlicher Nachhaltigkeitskommunikation

Unternehmen, die sich klar gegen Greenwashing und Greenhushing entscheiden, profitieren mehrfach:

Vertrauensaufbau und -stärkung:
Transparenz schafft Vertrauen und langfristige Kundenbindung.

Differenzierung im Wettbewerb:
Fundierte und belegbare Nachhaltigkeitskommunikation hebt Unternehmen positiv vom Wettbewerb ab.

Innovationsförderung:
Die Verpflichtung zu nachweisbaren Umweltleistungen fördert innovative Ansätze und nachhaltige Entwicklungen in Unternehmen.

Greenwashing lohnt sich nicht – es drohen hohe Strafen und Reputationsschäden!

Strenge Sanktionen:
Die Folgen von Non-Compliance

Wer sich nicht an die strengen Vorgaben der Nachhaltigkeitskommunikation hält, riskiert bald mehr als nur einen PR-Skandal.
Die geplante Green Claims Directive sieht bei unlauteren Umweltbehauptungen empfindliche Strafen vor:

Geldstrafen: Bis zu 4 % des Jahresumsatzes im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat.

Gewinnabschöpfung: Die Einziehung der Einnahmen, die mit den irreführend beworbenen Produkten erzielt wurden.

Ausschluss: Ein bis zu zwölfmonatiger Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und Fördermitteln.

Green Claims richtig nutzen: Von der Pflicht zur Chance für einen nachhaltigen Erfolg am Markt!

Die EU Green Claims Directive (Richtlinie) als Chance

Die EU-Green-Claims-Richtlinie schafft verbindliche Standards, die Unternehmen verpflichten, ihre Green Claims durch externe, unabhängige Stellen zertifizieren zu lassen.

Diese neue Transparenzpflicht bedeutet zunächst einen erhöhten Aufwand, birgt aber enorme Potenziale:

Markenstärkung:
Ehrliche, nachweisbare Green Claims verbessern das Markenimage und erzeugen positive Aufmerksamkeit.

Kundenvertrauen:
Verlässliche und transparente Kommunikation stärkt das Vertrauen und führt zu langfristiger Kundenbindung.

Nachhaltiger Wettbewerbsvorteil:
Unternehmen, die diese Standards frühzeitig integrieren, sichern sich wichtige Wettbewerbsvorteile gegenüber weniger verantwortungsbewussten Mitbewerbern.

Green Claims als Wettbewerbsvorteil:
Unsere Handlungsempfehlungen

Die neuen Transparenzpflichten sind zwar anspruchsvoll, bieten für mutige Marken jedoch enormes Potenzial zur Markenstärkung und rechtssicheren Differenzierung.
Mit folgenden Schritten machen Sie Green Claims zu Ihrem Erfolgstreiber:

Verlässliche Datenbasis (ESG-Ready): Erheben Sie valide, wissenschaftlich fundierte Umweltdaten entlang Ihres Produktlebenszyklus.

Spezifisch statt generisch: Formulieren Sie präzise (z. B. „Aus 100 % recyceltem PET“ statt „umweltfreundlich“).

Unabhängige Zertifikate: Setzen Sie auf anerkannte, offizielle Siegel.

Vollständige Transparenz: Kommunizieren Sie Fortschritte, aber auch ehrliche Herausforderungen.

Aktiv gegen Greenhushing: Nutzen Sie rechtssicheres Green Marketing, um Ihre nachhaltigen Erfolge selbstbewusst und unangreifbar zu positionieren.

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Herr  Frau  Divers 

Rechtssichere Green Claims als Schlüssel zum Markterfolg

Die Gratwanderung zwischen Greenwashing-Risiken und Greenhushing ist herausfordernd, doch sie birgt enorme Chancen für Marken, die auf transparente und rechtlich belastbare Nachhaltigkeitskommunikation setzen.

Wer die strengen Vorgaben der europäischen Gesetzgebung nicht als Bürde, sondern als Qualitätsversprechen begreift, profitiert massiv:
Durch fundierte und überprüfbare Green Claims bauen Sie langfristiges Vertrauen bei Verbraucher:innen auf, differenzieren sich klar vom Mitbewerb und schützen sich vor Reputationsschäden.
So wird echte ESG-Compliance von einer lästigen Pflicht zu Ihrem strategischen Wettbewerbsvorteil.

Machen Sie Ihr Green Marketing unangreifbar!

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre nachhaltigen Erfolge sicher und wirkungsvoll sichtbar machen.

Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen eine nachhaltige und erfolgreiche Zukunft für Ihr Unternehmen zu gestalten.

Sie erreichen uns telefonisch unter +43 664 81 97 894 oder per E-Mail an office@herzbluat.at.

Mehr zum Thema auf HERZBLUAT:
• Warum das „S“ in ESG entscheidend ist (https://www.herzbluat.at/warum-das-s-in-esg-entscheidend-ist/)

Mehr zum Thema bei der EU:
• Offizielle Seite der Europäischen Kommission zu Green Claims: https://environment.ec.europa.eu/topics/circular-economy/green-claims_en
• Offizielle Seite des Europäischen Parlaments zu Green Claims: https://www.europarl.europa.eu/thinktank/en/document/EPRS_BRI(2023)753958

Dkkfm. Gregor Wimmer, MBA, CMC, CSME
Zertifizierter Unternehmensberater
Zertifizierter Nachhaltigkeits-Experte
Marketingfachmann

+43 664 81 97 894
office@herzbluat.at

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Häufige Fragen – FAQ

Dieses Gesetz verbietet vage und irreführende Werbeversprechen im Bereich der Nachhaltigkeit.
Jede Behauptung über die Umweltfreundlichkeit eines Produkts muss künftig durch klare, wissenschaftliche Fakten untermauert und im Vorfeld unabhängig geprüft werden.

Pauschale Aussagen wie klimaneutral, grün, umweltfreundlich oder nachhaltig stehen im Fokus der Behörden.
Ohne einen detaillierten und sofort einsehbaren Nachweis über die genauen Hintergründe dieser Behauptungen dürfen solche Schlagworte in der Kommunikation nicht mehr verwendet werden.

Der reine Freikauf durch externe Kompensationsprojekte, wie etwa das Pflanzen von Bäumen in fernen Ländern, reicht nicht mehr aus, um eigene Produkte als klimaneutral zu bewerben.
Der Fokus muss zwingend auf der tatsächlichen Reduktion der eigenen Emissionen direkt im Betrieb liegen.

Die Sanktionen sind äußerst streng und umfassen massive Geldstrafen, die empfindliche Teile des Jahresumsatzes ausmachen können.
Zudem drohen der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen sowie ein massiver Vertrauensverlust bei Konsumenten und Geschäftspartnern.

Unternehmen müssen auf anerkannte und objektive Methoden wie eine detaillierte Lebenszyklusanalyse setzen.
Alle Daten und Berechnungen, die einer Umweltaussage zugrunde liegen, müssen für den Konsumenten transparent und leicht zugänglich sein, beispielsweise über einen QR Code oder einen digitalen Produktpass.

Bevor eine Werbeaussage veröffentlicht werden darf, muss sie von unabhängigen und akkreditierten Prüfstellen offiziell verifiziert werden.
Eine einfache interne Bestätigung oder ein selbst ausgedachtes Gütesiegel der eigenen Marketingabteilung sind rechtlich absolut wirkungslos und riskant.

Ja, die Grundsätze der fairen und wahrheitsgemäßen Kommunikation gelten ausnahmslos für alle Marktteilnehmer.
Auch wenn Kleinstunternehmen teilweise von der allerstrengsten Vorabprüfung ausgenommen sind, dürfen auch sie Konsumenten niemals mit falschen oder beschönigten Umweltversprechen in die Irre führen.

Es wird angemessene Übergangsfristen geben, um bestehende Lagerbestände aufzubrauchen.
Danach müssen jedoch alle Verpackungen, Broschüren und digitalen Auftritte zwingend an die neuen Vorgaben angepasst sein, um teure Abmahnungen durch aufmerksame Mitbewerber oder Aufsichtsbehörden zu vermeiden.

Der erste und wichtigste Schritt ist eine rigorose Bestandsaufnahme.
Alle bestehenden Slogans, Logos und Siegel müssen extrem kritisch hinterfragt und auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft werden.
Aussagen, die nicht lückenlos belegbar sind, müssen sofort gestrichen oder deutlich präzisiert werden.

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer stehen aktuell unter enormem Druck.
Die ständige Angst, durch ein falsches Wort auf der Website oder der Produktverpackung in die Greenwashing Falle zu tappen und den Ruf der Marke zu ruinieren, ist allgegenwärtig.
Gleichzeitig fehlt im dichten operativen Geschäft schlichtweg die Zeit, um die hochkomplexen juristischen Texte der EU zu entschlüsseln.
Gregor Wimmer nimmt Ihnen diese drückende Sorge komplett ab.
Er kombiniert tiefes strategisches Verständnis mit zertifizierter Expertise im Bereich Nachhaltigkeit.
Anstatt Sie mit theoretischen Paragrafen zu belehren, durchleuchtet er Ihr Marketing auf Augenhöhe, höchst pragmatisch und mit absoluter Diskretion.
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