Als Antwort auf Greenwashing plant die Europäische Union die Einführung der sogenannten Green Claims Directive.
Um Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen und Greenwashing einzudämmen, hat die EU zwei neue Regelwerke verabschiedet: die EmpCo-Richtlinie und die Green-Claims-Richtlinie.
Während die EmpCo-Richtlinie pauschale Aussagen ohne Nachweis verbietet, stellt die Green-Claims-Richtlinie strenge Anforderungen an die Transparenz und die wissenschaftliche Absicherung von Umweltaussagen.
Kernpunkte der Green Claims Directive sind unter anderem
• Wissenschaftliche Nachweispflicht:
Unternehmen müssen alle freiwilligen Umweltaussagen durch fundierte, wissenschaftlich fundierte Lebenszyklusanalysen oder vergleichbare Methoden belegen.
• Vorabprüfung durch unabhängige Prüfer: (aus unserer Sicht problematisch, Stichwort „Zensur“)
Bevor Umweltversprechen öffentlich kommuniziert werden, müssen sie durch akkreditierte externe Stellen geprüft werden.
• Klare Regeln für Umweltzeichen:
Umweltzeichen müssen künftig transparent über ihre Kriterien und Zertifizierungsprozesse informieren, um Wildwuchs und Missbrauch zu verhindern.
Das heißt, nach der neuen EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo-RL) sind allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „CO₂-neutral“ künftig verboten, sofern sie nicht durch ein offizielles Umweltzeichen oder wissenschaftliche Nachweise belegt sind.
Auch selbst kreierte Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen.
Diese Neuregelung stellt Unternehmen zunächst vor Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig eine einzigartige Chance zur Differenzierung.
Marken, die Nachhaltigkeit authentisch und nachprüfbar kommunizieren, können ihre Positionierung am Markt deutlich verbessern und langfristig von einer höheren Glaubwürdigkeit profitieren.